Wird das ZFU-Gesetz abgeschafft?

Ein Positionspapier, das es in sich hat

Zwei Urteile 2025 zum überalten Fernunterrichtsschutzgesetz brachten die gesamte digitale Expertenwelt durcheinander. Die ZFU trat aus dem Schatten und wurde zu einer unbekannten neuen Größe. Nun nimmt der Normenkontrollrat dazu Stellung. Und diese Stellungnahme hat es in sich.

In diesem Artikel geht es um:

  • Das Positionspapier des NKR vom 6. Nov 2025
  • Was wir darüber wissen
  • Was das mit Deinem smarten Konzept zu tun hat
  • Auswirkung auf die aktuelle ZFU-Diskussion

 

NKR fordert Abschaffung des FernUSG

Das ist passiert

Der Normenkontrollrat (NKR) der Bundesregierung hat letzte Woche vorgeschlagen, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ersatzlos zu streichen. Das würde viele Kopfschmerzen von smarten Experten und smarten Services mit einem Schlag beenden. Noch ist es aber nicht soweit. Wir sind uns auch nicht sicher, ob dies wirklich umgesetzt wird. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, daher hier kurz der Zwischenstand in einem deutschen Gesetzes-Drama.

Die Vorgeschichte

Das 1977 (!) verabschiedete FernUSG wurde erlassen, um unseriösen Anbietern von Fernlehrgängen und Haustürgeschäften durch eine Vertragspflicht Grenzen zu setzen. Das sollte den Verbraucherschutz stärken. Seitdem führte dieses Gesetz zur Kontrolle von Fernlehrgängen ein eher unbekanntes Dasein. Fern-Akademien und Fernuniversitäten kannten es. Andere (Coaches, Mentoren, Trainer etc.) eher nicht. Warum auch? Das änderte sich schlagartig im März 2023, als ein Landesgericht in einem Prozess dieses Gesetz neu interpretierte. Und zwar so, dass viele Angebote, die vorher problemlose digitale Praxis waren, unter die Zulassungspflicht der ZFU gerieten.

Viele Anbieter von Online-Coachings, Mentorings und anderen digitalen Begleitprogrammen stehen seitdem in der ständigen Frage:

  • Was fällt eigentlich alles unter dieses Gesetz?
  • Welche Lernangebote betrifft es?
  • Was ist mit Begleitungen aller Art?

Die Szene war zunächst in einer Art Schockstarre. Viele Gerüchte und Meinungen machten im Internet die Runde. Dann begannen die Anbieter von Online-Kurs-Plattformen Informations-Webinare mit Juristen anzusetzen. Der Tenor: Einige Angebote waren auch nach der neuen Gesetzesauslegung eindeutig nicht ZFU-pflichtig. Viele andere aber irgendwie auf einmal schon. Der Rat unisono: Gehe zum Rechtsanwalt und zur Not zertifiziere Dich bei der ZFU.

  • Auch wir sind seitdem immer wieder gefragt worden.
  • Auch wir haben dazu intern unsere Meinung gesagt.
  • Dieser Artikel ist unsere Meinung, keine Rechtsberatung oder ähnliches.

Eines der besten Aufklärungs-Videos aus dieser Zeit stammt von Anton Korduan.

BGH-Urteil verschärfte im Oktober 2025 die Lage

Dieses Video wurde dann aber überholt: Zwei BGH-Urteile vom Juni und dann noch einmal vom Oktober 2025 verschärften die Problematik. Anstatt Dinge zu klären und pragmatisch aufzugliedern, passierte das Gegenteil. Die Abgrenzungen zwischen ZFU-pflichtigen und nicht ZFU-pflichtigen digitalen Angeboten wurden noch einmal nachgeschärft, aber so dass noch mehr Unsicherheit entstand.

Unsere Meinung:

Die Richter wendeten das Gesetz in einer Weise an, die bei Fachleuten nur Kopfschütteln auslöst. Unverhältnismäßig sind die Ableitungen, die von den Gerichten getroffen wurden und sie scheinen mit wenig Kenntnis von digitalen Vorgängen abgeleitet worden zu sein. Vieles, was international selbstverständlich und einfache angebotene digitale Lern-Praxis ist, wurde mit dieser Entwicklung in Deutschland in ein veraltetes Gesetz gezwungen.

Denn das Ziel sollte doch sein:

  • Eine gute Sicherheit für Verbraucher
  • Selbstständige können in Deutschland einfach und sicher handeln
  • In beiden Punkten scheitern die neuen Auslegungen
  • Sie machen alles nur komplizierter

Stattdessen wurde Konfusion und Ängste erzeugt, denn tausende von Selbstständigen stehen auf einmal in einer Unsicherheits-Situation. Und das in einer Zeit, in der es technisch einfacher denn je ist, online ein smartes Geschäfts-Konzept aufzusetzen. Die Zeiten, in denen es nur Ausbildungs-Akademien und -Hochschulen gab, sind lange vorbei.

Das dies nicht nur unsere Meinung ist, spiegelt nun ein Positionspapier der Bundesregierung wieder.

Der Nationale Normenkontrollrat fordert die Abschaffung des Gesetzes

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Beratungsgremium und hat den Auftrag, Bürokratie abzubauen. Speziell gibt es seit 2023 einen „Digital-Check“: Der NKR überprüft, ob bei Gesetzesentwürfen digitale Umsetzungsoptionen angemessen berücksichtigt wurden. Oder anders gesagt: Bürokratie soll einfach und praktisch anwendbar in Deutschland werden.

Daher wundert es nicht, dass der NKR auf die Vorgänge rund um das FernUSG aufmerksam wurde (bzw. von vielen Stimmen aus Fachverbänden aufmerksam gemacht wurde).

Eine sehr klare, eindeutige Position

Trotzdem überrascht die in dieser Form sehr eindeutige Meinung des NKR.

Am 11.11.2025 veröffentlichte nun das Gremium ein Positionspapier, das versucht die Entwicklung von 2025 zu korrigieren. Und macht dabei einen ungewöhnlich pragmatischen Vorschlag: Er fordert die vollständige Abschaffung des bestehenden Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Also die ersatzlose Streichung des Gesetzes. Denn die an anderer Stelle moderneren Vorschriften zum Verbraucherschutz reichen nach Meinung des NKR aus (das ist übrigens auch unseres Meinung).

Der NKR fordert die Abschaffung weil

  • es seit seiner Einführung nicht mehr an die Entwicklungen des Marktes und der Rechtsprechung angepasst wurde.
  • es eine bürokratische Last schafft, die für die digitalen Anbieter nicht mehr praktikabel ist.
  • es andere Verbraucherschutzregelungen gibt, die ausreichend und unbürokratischer sind.

Das Positionspapier analysiert richtig:

In der Summe fallen durch die gerichtliche Auslegung dieser unklaren Begriffe eine enorme Anzahl von Online-Angeboten unter das FernUSG, die nicht in die Systematik des Gesetzes passen und für die der Vollzug nicht geeignet ist, bspw. Online-Coachings oder kostenpflichtige Online-Ratgeber.

Und es kommt zum Schluss:

Aus Sicht des NKR ergibt sich ein Handlungsbedarf aufgrund dieser veralteten, nicht praxistauglichen Rechtsgrundlage: Der NKR empfiehlt daher das FernUSG abzuschaffen.

Das ist ungewöhnlich klar formuliert. Und wir begrüßen diesen Vorschlag.

Was bedeutet dies nun für Dich?

Leider bedeutet ein veröffentlichtes Positionspapier des NKR noch nicht, dass es auch so umgesetzt wird.

  • Der NKR ist ein wichtiges parteiunabhängiges Gremium
  • Das Papier sollte nicht unterschätzt werden
  • Es ist aber noch keine Gesetzgebung
  • Es wird nur vorgeschlagen, das Gesetz abzuschaffen
  • Erst nach diesem Papier beginnt das eigentliche Verfahren

Unklar ist ob und wann

  • Ob die politischen Parteien das Gesetz neu ordnen oder abschaffen werden
  • Wann die politischen Parteien das Gesetz neu ordnen oder abschaffen werden
  • Vorsichtige Hoffnung ist, dass bis Sommer 2026 etwas passiert
  • Wir hoffen das, aber das bleibt abzuwarten

Natürlich beginnt jetzt im Vorfeld das Kräftespiel der Lobby-Verbände. Es wundert nicht, dass der Lobbyverband der Fernstudienanbieter das Gesetz irgendwie retten (modernisieren) will. Schließlich hat dieser Verband seine Mitglieder unter dem Dach dieser alten Vorgaben gesammelt. Hinter den Kulissen tut sich aber einiges. Wir wissen, dass der VGSD und viele andere es anders sehen: Je schneller das Gesetz entschärft oder abgeschafft ist, um so besser. Wenn Du irgendwie Deine Stimme für eine einfache Bürokratie erheben kannst: Tue das bitte ruhig, aber gezielt.

Unklar ist ob und was dann gilt

  • Völlig unklar ist, was mit den Angeboten bis zu einer Reform passiert
  • Fallen diese dann weiter unter die alten Regelungen?
  • Können sich bereits bei der ZFU registrierte Kurse wieder abmelden?
  • Was wird dann unter einem Fernlehrgang verstanden werden?

Fazit

Wir halten die Richtung, wie sie der Normenkontrollrat vorschlägt, für zielführend und unterstützen dies stark. Aber wir raten gleichzeitig zur Vorsicht. Noch gilt die verschärfte Gesetzesauslegung und Du solltest nicht leichtfertig so handeln, als wenn die Vorschläge bereits umgesetzt wurden. Wir empfehlen derzeit bestimmte Sets von Produkten und Formen der Aufstellung, die auch jetzt schon ohne Zulassungspflicht der ZFU funktionieren. Du kannst Smarter Experte sein oder einen smarten Service etablieren. Aber es ist nach wie vor Vorsicht geboten auch wenn dieses Positionpapier hoffen lässt, dass die Situation gebessert wird.

 


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Quellen:

Berlin, 11. November 2025
Positionspapier des Nationalen Normenkontrollrates zum Fernunterrichtsschutzgesetz

 

 

 

 

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